Startseite
Altersvorsorge
Fördermöglichkeiten
Investmentfonds
Anlagevarianten
Partnergesellschaften
Investment-ABC
Dies und das
Kontakt
Anfahrt
Impressum






Berechtigt sind rentenversicherungspflichtige Angestelle und Beamte. Auch Ehepartner von förderberechtigten "Riester-Rentnern" können die staatliche Förderung beanspruchen.

Gefördert werden Einzahlungen in Riester-Verträge, die eine Zertifizierung besitzen. Diese ist Garant dafür, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Aspekte des AV-Zertifizierungsgesetzes erfüllt sind.


Zulagen:   

Grundzulage € 154, Zulage je Kind € 185 / 300 ab 2008 geborene 


In wie weit diese Form der Altersvorsorge Sinn macht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen.


Eine detaillierte Checkliste zur steuerlichen Förderung finden Sie hier: ... 

.




Bei der Rürup- oder auch Basisrente genannt ,handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die in erster Linie für Selbständige interessant ist. Allerdings kann sie aus steuerlichen Gründen durchaus auch für Arbeitnehmer und Beamte Sinn ergeben.

Die lebenslange, garantierte monatliche Rente ist in der Rentenphase bis zur Pfändungsfreigrenze insolvenzsicher.

Beiträge sind ab sofort bis € 22.172 für Ledige (Verheiratete € 44.344) steuerlich begünstigt. Ab 2015 werden 80 % der Beiträge steuerlich angerechnet. Dies ergibt z.B. für 2014 für Ledige ein gefördertes Vorsorgevolumen i.H. von € 17.738. Umgekehrt werden die Auszahlungen zunehmend steuerpflichtig - genau wie bei der gesetzlichen Rente.

Details: ... 

.


Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die z.T. begrenzt Steuer- und / oder Sozialabgabenfrei sind. 

Details, die Ihre persönliche Steuersituation betrifft, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater erörtern.





Top